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Das A&O für eine schnell Schadenregulierung!
- Akkurate Arbeitsweise, aller Fahrzeugtypen
- 0 % Kosten & Aufwand für Unfallgeschädigte
- Top-qualifiziert, Begutachtung mit Präzisionstechnik
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Häufige Fragen
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Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?
Ist die Schuldfrage geklärt und bist Du das Unfallopfer, muss die Versicherung des Unfallverursachers u. a. auch die Gutachtenkosten komplett tragen.
Übrigens: Ein Kostenvoranschlag reicht nur für eindeutige Bagatellschäden, denn er beziffert weder die unfallbedingte Wertminderung noch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wann erhalte ich das fertige Unfallgutachten?
Beim AO Ingenieurbüro liegen mit dem Gutachten meistens 24 Stunden nach der Begutachtung belastbare Fakten auf dem Tisch. Gründlichkeit geht bei uns immer vor Schnelligkeit, in komplexen Fällen geht es um viel Geld!
Darf ich einen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) darfst Du Dir einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter aussuchen! Die gegnerische Versicherung darf Dir keinen vorschreiben. Nur bei Kaskoschaden ist die Kfz-Versicherung weisungsbefugt.
Wie schnell sind Termine möglich?
Termine sind sehr zeitnah verfügbar, auch in Form von Soforthilfe noch am Unfallort in Brandenburg bzw. Berlin. Nach Deinem Anruf wird die Schadensregulierung schnell Fahrt aufnehmen, Du kannst Dich auf einen ganzheitlichen Regulierungsservice verlassen.
Was bekomme ich bei einem Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dann erstattet die Versicherung des Unfallgegners auf Gutachtenbasis die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Hinzu kommen 14 bis 16 Tage an Nutzungsausfall.
Wie richtig verhalten, wenn die Versicherung kürzt?
Es handelt sich um Kürzungsversuche, die oft automatisiert erfolgen. Viele davon haben keinen Bestand, wenn Du Dich als Geschädigter dagegen wehrst. Mit uns und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Gutachternetzwerk bist Du für diesen Fall in besten Händen.
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, das sieht Paragraf 249 BGB explizit vor („angemessene Geldsumme“). Die fiktive Abrechnung sollte nur mit einem Gutachter und Anwalt erfolgen, denn hier wollen Kfz Versicherer besonders stark kürzen. Aufgrund der Wertminderung sollten neue Fahrzeuge aber besser fachmännisch repariert werden.
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